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| VMT: Brücken-Videoabstandsmessung [6.9.4.2] |
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Verfasst am: Do Okt 04, 2007 1:02 pm |
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chknoedlseder |
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Anmeldedatum: 01.01.1970 |
Beiträge: 1 |
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Hallo !
Verstehe nicht wieso beim Formblatt auf DVD (Hinweis S. 1215) für die Abstandsordnungswidrigkeit zwar bei der Berechnung der Geschwindigkeit die Zeittoleranzen berücksichtigt werden, bei der Abstandsberechnung jedoch nicht mehr. Es handelt sich dabei doch um zwei unterschiedliche Zeitdifferenzen!?
Bitte um Hinweis!
Danke.
Christoph Knödlseder |
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Verfasst am: Do Okt 04, 2007 3:05 pm |
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Ronald_Lasshof |
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Anmeldedatum: 01.01.1970 |
Beiträge: 1 |
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Die Toleranzen ergeben sich aus dem PTB-Bericht PTB-MA-57 ("Zur Messunsicherheit der Videoabstandsmessverfahren VAM und VAMA bei der amtlichen Verkehrsüberwachung").
Bei der Geschwindigkeitsermittlung ist die Verkehrsfehlergrenze (0,1 % + 0,01 s gemäß dem Nachtrag von 1997) zu berücksichtigen. Ggf. rutscht der Betroffene dabei unter die 80 bzw. 130 km/h-Grenze. Bei der Abstandsbestimmung ist die Fehlergrenze nicht mehr zu berücksichtigen, da durch das Vernachlässigen der Karosserieüberhänge dem Betroffenen stets mehr als 1,5 m "geschenkt" werden. |
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